SGB XI-Grundpflege
Kosten werden je nach Pflegegrad durch die Pflegeversicherung übernommen
Hilfe bei der Behördengänge
Ärzte, Apotheken, Therapien
Hilfe bei der Körperpflege
waschen, duschen,
an- auskleiden,
Toilettengänge
Hilfe bei der Ernährung
Hilfe bei der Bereitstellung,
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme,
Sonderernährung
Alltagsbetreuung
Hilfe bei der Tagesablaufplanung,
individuelle Betreuung je nach Wunsch
und Bedarf unsere Klienten
Hilfe bei der Mobilisation
lagern, begleiten
Beratungen sowie Anleitungen
Angehörigen oder Klienten je nach Bedarf
SGB V - Behandlungspflege
Kosten werden im Rahmen der ärztliche Verordnung durch die Krankenkasse übernommen.
kontrollierte Verabreichung
von Medikamenten
von Medikamenten
medizinische Einreibungen
mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln
mit apothekenpflichtigen
Arzneimitteln
An- und ausziehen von
Kompressionsstrümpfen
Anlegen und wechseln
von Verbänden bzw.
Wundversorgung
Blutdruckmessungen
Blutzuckermessungen
Dekubitus-Versorgung
Katheterisierung
Urlaubsbegleitung
Begleitung und Betreuung
für private Anlässe
Hausmeistertätigkeiten,
handwerkliche und technische
Tätigkeiten
Gartenpflege